Ratgeber
Unmittelbare Maßnahmen im Trauerfall
- Beim Ableben im Hause ist die sofortige Benachrichtigung eines Arztes erforderlich. Die Ausstellung der Todesbescheinigung erfolgt durch den Arzt.
- Beim Ableben im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung dort ausgestellt.
- Bei Unfalltod, Freitod oder Verbrechen muss die Polizei informiert werden.
Was Sie im Voraus regeln können
Folgende Unterlagen sollten bereitgehalten werden:
Ledige: Geburtsurkunden oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Verheiratete: Ist die Ehe nach 1958 geschlossen, dann einen neuen Auszug aus dem Familienbuch (sollte immer im Standesamt vom Wohnort des Ehepartners liegen). Bei Heirat vor 1958 genügt die Heiratsurkunde.
Geschiedene: Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil
Verwitwete: Zusätzlich zur Heiratsurkunde die Sterbeurkunde des Ehepartners.
Des Weiteren werden benötigt
- Grabdokument (falls Grabstelle vorhanden)
- Versicherungsscheine oder Mitgliedsbücher für Lebensversicherungen und Sterbekassen
- Falls ein Testament vorhanden ist, die Angabe wo hinterlegt
- Unsere ausgefüllte Broschüre "Vorsorge und Hilfe für den Trauerfall" die Ihre Angaben enthält und so zu einem wichtigen Dokument wurde.