Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge
Das Thema Bestattungsvorsorge wird in unserer Gesellschaft oft verdrängt, jedoch wird jeder einmal damit konfrontiert. Aus diesem Grunde nehmen immer mehr Menschen die Regelung ihrer persönlichen Wünsche im Falle Ihres Ablebens in die eigene Verantwortung.
Die trifft auf Ehepaare oder Partnerschaften genauso zu wie auf Alleinstehende. Wer soll später alles nach Ihren Vorstellungen regeln, wenn nicht Sie selbst?
Das Sterbegeld wurde bereits vor einigen Jahren durch die Krankenkassen ersatzlos gestrichen. Doch müssen wir immer wieder erleben, dass Angehörige, neben Trauer und Schmerz, aufgrund von Bestattungskosten noch in die finanzielle Notlage geraten.
Gerne beraten wir Sie in einem vertraulichen Gespräch, wie viele unnötige Belastungen für Ihre Hinterbliebenen vermieden werden können. So bieten wir auch die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Wir werden Sie sach- und fachgerecht beraten. So haben Sie die Garantie, dass alle mit uns vereinbarten Angelegenheiten im Sterbefall nach Ihrer Verfügung ausgeführt werden.
Die Bestattungsvorsorge in unserem Haus ist für Sie kostenlos.
Das Thema Bestattungsvorsorge wird in unserer Gesellschaft oft verdrängt, jedoch wird jeder einmal damit konfrontiert. Aus diesem Grunde nehmen immer mehr Menschen die Regelung ihrer persönlichen Wünsche im Falle Ihres Ablebens in die eigene Verantwortung.
Die trifft auf Ehepaare oder Partnerschaften genauso zu wie auf Alleinstehende. Wer soll später alles nach Ihren Vorstellungen regeln, wenn nicht Sie selbst?
Das Sterbegeld wurde bereits vor einigen Jahren durch die Krankenkassen ersatzlos gestrichen. Doch müssen wir immer wieder erleben, dass Angehörige, neben Trauer und Schmerz, aufgrund von Bestattungskosten noch in die finanzielle Notlage geraten.
Gerne beraten wir Sie in einem vertraulichen Gespräch, wie viele unnötige Belastungen für Ihre Hinterbliebenen vermieden werden können. So bieten wir auch die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Wir werden Sie sach- und fachgerecht beraten. So haben Sie die Garantie, dass alle mit uns vereinbarten Angelegenheiten im Sterbefall nach Ihrer Verfügung ausgeführt werden.