Die Seebestattung zum Abschied von Verstorbenen aus Worpswede und Umgebung
Viele Menschen verbringen zu Lebzeiten gerne ihren Urlaub oder ihre Freizeit am Meer. Es gibt ihnen das Gefühl von Freiheit, wenn sie auf die Weite des Ozeans blicken. Viele Personen erinnern sich bestimmt auch daran, entspannte Urlaube mit der Familie dort verbracht zu haben, durch den warmen Sand gelaufen zu sein und dem Rauschen der Wellen zugehört zu haben. Diese Momente sorgen für eine tiefgreifende Beziehung zum Meer, die auf spirituelle Weise geschlossen wurde. Nach dem Tod löst sich diese tiefe Verbindung nicht auf, sondern kann weiterhin bestehen. Die Seebestattung ermöglicht es, als letzte Ruhestätte den Ort zu wählen, an dem man sich zu Lebzeiten immer wohlgefühlt hat, an dem man sich gerne aufgehalten hat und mit dem man schöne Erlebnisse verbindet. Daher ist das Unternehmen Bestattungen VIALDIE die richtige Wahl für diejenigen, die ihrem verstorbenen Angehörigen eine Beisetzung im Meer ermöglichen möchten.
Wie läuft eine Seebestattung ab?
Damit eine Bestattung im Meer durchgeführt werden kann, ist zunächst eine Kremierung des Leichnams notwendig. Die Asche wird bis zur Durchführung der Zeremonie vom Bestattungsunternehmen aufbewahrt. Da bei einer Bestattung im Meer nur Materialien verwendet werden dürfen, die sich rückstandslos auflösen, wird die Asche zur Vorbereitung der Beisetzung in eine speziell dafür zugelassene Urne gegeben. Diese Urne löst sich später im Meer auf und gibt die Asche dem Ozean frei. Die Zeremonie selbst findet auf einem Schiff statt, welches die Urne und die anwesenden Trauergäste zum Ort der Beisetzung fährt. Ist geistlicher Beistand oder ein freier Redner gewünscht, wird dieser selbstverständlich mitfahren. Soll die Zeremonie ohne einen geistlichen Beistand oder einen freien Redner stattfinden, wird diese vom Kapitän des Schiffs geleitet, der sie nach altem Seemannsbrauch durchführt. Ebenso möglich ist eine sogenannte stille Beisetzung. Dabei wird die Urne mit dem Schiff zur Stelle der Beisetzung gefahren ohne Begleitung des Angehörigen.